
Inkrafttreten: 2 Juni 2026
Gerichtsbarkeit: Autonome Insel Anjouan, Union der Komoren
IOGr B.V. („Unternehmen“, „wir“, „unser“ oder „uns“) betreibt die Website inoutgaming.com einschließlich aller zugehörigen Subdomains, Tools und Services (zusammen die „Website“). Diese KYC- und AML-Richtlinie erläutert, wie wir unsere B2B-Kunden identifizieren, verifizieren und überwachen, um die Einhaltung regulatorischer Standards sicherzustellen und den Missbrauch unserer Services für illegale Aktivitäten zu verhindern.
1. Zweck und Anwendungsbereich
Diese Richtlinie legt unsere Verfahren zur Kundenidentifizierung (KYC) und zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) fest, die Risiken wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere kriminelle Machenschaften minimieren sollen. Sie gilt uneingeschränkt für alle B2B-Partner – Betreiber, Wiederverkäufer, Systemintegratoren und andere Firmenkunden, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten.
2. Risikobasierter Ansatz (RBA)
Wir wenden bei der Kundenaufnahme und der laufenden Betreuung ein strukturiertes, risikobasiertes Rahmenwerk an. Die Risikoprofile der Kunden werden unter Berücksichtigung von Rechtsordnung, Eigentümerstruktur, Geschäftsmodell und weiteren Faktoren bewertet. Basierend auf dieser Bewertung wird den Kunden entweder eine Kundenprüfung (Customer Due Diligence, CDD) oder eine erweiterte Prüfung (Enhanced Due Diligence, EDD) zugewiesen. Die Risikoprofile werden mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen überprüft.
3. Sorgfaltspflichten
3.1 Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (Customer Due Diligence, CDD)
Kunden müssen folgende Dokumente vorlegen (gegebenenfalls nicht älter als 3 Monate):
- Gründungsurkunde / Handelsregisterauszug
- Satzung oder Gesellschaftsvertrag
- Nachweis der Geschäftsadresse (z. B. Stromrechnung oder Kontoauszug)
- Organigramm mit Angaben zu Gesellschaftern und wirtschaftlich Berechtigten
- Ausweisdokumente der Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigten (mit einer Beteiligung von über 25 %)
- Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass oder Personalausweis)
- Wohnsitznachweis (z. B. Stromrechnung oder Kontoauszug)
3.2 Erweiterte Sorgfaltspflichtprüfung (EDD)
EDD gilt für Kunden, die unter Hochrisikokriterien fallen, wie zum Beispiel:
- Geschäftstätigkeit aus FATF-Hochrisiko- oder nicht kooperativen Jurisdiktionen
- Komplexe oder intransparente Eigentümerstrukturen (z. B. Strohmänner, Offshore-Beteiligungen)
- Besitz/Kontrolle durch politisch exponierte Personen (PEP)
- Vorhandene Verstöße gegen regulatorische Bestimmungen oder andere Indikatoren für ein erhöhtes Risiko
In solchen Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein:
- Herkunftsnachweis der Mittel/des Vermögens
- Geldwäscheprüfungsberichte Dritter
- Nachweis relevanter Glücksspiellizenzen
- Zusätzliche Hintergrund- und Reputationsprüfungen
4. Laufende Überwachung
Wir überprüfen regelmäßig alle B2B-Kunden – mindestens jährlich oder nach jeder wesentlichen Änderung des Risikostatus, der Eigentumsverhältnisse oder des Gerichtsstands. Bei Verdacht auf verdächtige Aktivitäten können die Dienstleistungen bis zum Abschluss der Untersuchung vorübergehend ausgesetzt werden. Kunden sind verpflichtet, uns unverzüglich über alle rechtlichen oder strukturellen Änderungen zu informieren.
5. PEP- und Sanktionsprüfung
Alle Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigten werden anhand globaler Sanktions- und PEP-Listen (z. B. UN, EU, OFAC, Dow Jones, Refinitiv, ComplyAdvantage) überprüft. Treffer können eine verstärkte Prüfung, eine mögliche Ablehnung des Einstellungsverfahrens oder eine erweiterte Sorgfaltspflicht (EDD) nach sich ziehen.
6. Aufzeichnungen
Sämtliche KYC- und AML-Dokumente – ob physisch oder digital – werden gemäß den Anjouan-AML-Vorschriften mindestens sechs (6) Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt.
7. Eingeschränkte Gerichtsbarkeiten
Wir nehmen keine Kunden auf, die in folgenden Ländern registriert sind oder sich im Besitz von Einzelpersonen aus diesen Ländern befinden:
- FATF-Hochrisikogebiete oder nicht kooperative Jurisdiktionen
- Länder, die Sanktionen der UN, der EU oder des OFAC unterliegen
- Die Union der Komoren (für White-Label-Dienstleistungen, die sich an diese Jurisdiktion richten)
- Andere Gebiete, die von der Anjouan Offshore Financial Authority eingeschränkt werden
8. Nichteinhaltung
Die Nichtvorlage korrekter oder nicht rechtzeitiger KYC-Dokumentation kann folgende Folgen haben:
- Ablehnung von Onboarding-Anfragen
- Aussetzung der Dienstleistungen
- Beendigung der Geschäftsbeziehung
- Meldung an Aufsichtsbehörden
9. Änderungen
We reserve the right to modify this Policy as regulations evolve. Material changes will be communicated to our clients in advance.